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Haus-und Platzordnung der Fußballabteilung

1. Grundsatz

 

Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Sportbetriebs auf der Sportanlage sowie im Vereinsheim des TSV Neumarkt-Sankt Veit an der Bubinger Straße, und um das neuerrichtete Sportheim zu erhalten, vor Beschädigungen zu schützen und vor einer über das Normalmaß hinausgehenden Verschmutzung zu bewahren, sind Rücksichtnahme und die Beachtung bestimmter Vorschriften und Anordnungen notwendig.

 

2. Geltungsbereich

 

Die Haus- und Platzordnung gilt für das Vereinsheim und das gesamte Sportgelände und alle Personen, die sich im Vereinsheim und auf der Sportanlage aufhalten.

 

3. Zuständigkeit und Verantwortung

 

Zuständig und verantwortlich für die Einhaltung der Haus- und Platzordnung sind:

  • die Fußballabteilungsleitung

  • die Jugendleitung

  • die Trainer und Betreuer

  • bei genehmigten Veranstaltungen der Veranstalter

 

4. Haftungsausschluss

 

Alle Personen auf der Sportanlage sowie im Vereinsheim sind verpflichtet, auf ihr Eigentum zu achten. Der TSV Neumarkt-Sankt Veit haftet nicht für den Verlust von Geld, Schmuck und anderen Wertgegenständen im gesamten Vereinsheim, die üblicherweise für den Sportbetrieb nicht erforderlich sind. Der TSV Neumarkt-Sankt Veit ist auch nicht verpflichtet, für die Bewachung der Umkleidekabinen und sonstigen Räumlichkeiten auf der Sportanlage zu sorgen. Es ist untersagt, die Sportanlage in erkennbar betrunkenem Zustand oder unter Drogeneinfluss zu betreten. Das Betreten der Sportanlage geschieht auf eigene Gefahr.

 

5. Brandschutz

 

Feuerschutzeinrichtungen und Ausgänge dürfen nicht verstellt werden.

 

6. Abfälle und Entsorgung

 

Alle Personen auf der Sportanlage bemühen sich, auf allen Gebieten dazu beizutragen, dass möglichst wenige Abfälle auf der Sportanlage entstehen. Die anfallenden Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

 

7. Ordnung

 

Beim Verlassen der Räume muss das Licht ausgeschaltet werden (bei Räumen ohne Bewegungsmelder), ebenso alle elektrischen Geräte. Vor 8:00 Uhr und nach 22:00 Uhr ist aus Lärmschutzgründen unnötiges Toben und Lärmen zu vermeiden. Rauchen dürfen nur Besucher der Sportanlage, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Rauchen im Vereinsheim ist nicht erlaubt. Das Rauchen ist nur im Außenbereich (Terrasse, Tribüne) gestattet. Damit die Sportanlage sauber bleibt, sind die dort aufgestellten Aschengefäße zu benutzen. Der Genuss von Alkohol durch Jugendliche ist auf dem Vereinsgelände verboten. Es gilt das Jugendschutzgesetz! Vor und nach dem Sport dürfen die Räumlichkeiten nur in einem sauberen Sportanzug oder privater Kleidung betreten werden.

 

8. Schlüsselberechtigung

 

Schlüsselberechtigung haben nur die beim Vorstand gemeldeten Trainer bzw. Vertreter des TSV Neumarkt-Sankt Veit. Ein Verleihen des Schlüssels ohne Anzeige beim Vorstand ist unzulässig.141015_haus-und_platzordnung.pdf

 

9. Maßnahmen der Vorstandschaft

 

Bei unsachgemäßem Sportbetrieb und wiederholten Verstößen gegen die Haus- und Platzordnung behält sich der TSV Neumarkt-Sankt Veit vor, den Zuwiderhandelnden die weitere Benutzung bzw. Betretung auf dem Sportgelände inkl. Vereinsheim zu untersagen. Für alle Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Haus- und Platzordnung entstehen, werden die Betroffenen nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht.

 

10. Vereinsheim

 

Zum Vereinsheim zählen neben dem Lokal auch die Umkleidekabinen, die sanitären Anlagen sowie die Terrasse und Tribüne. Das Ballspielen im Lokal ist verboten. Die Stühle und die Tribünensitzbänke sind ausschließlich zum Sitzen da. Ein Gehen auf selbigen ist nicht gestattet. Das Rauchen im Außenbereich ist erlaubt. Alle Gäste und Mitglieder sind aufgerufen, das Vereinsheim und die sanitären Anlagen vor Verunreinigungen zu bewahren. Das Sportheim darf nicht mit Fußballschuhen betreten werden. Diese sind am Eingang auszuziehen und vor dem Gebäude vom gröbsten Schmutz zu reinigen.

 

11. Stüberl

 

Das Stüberl steht Mitgliedern des TSV Neumarkt-Sankt Veit grundsätzlich auch für private Feiern zur Verfügung. Zum Schutz des Vereinseigentums gibt es ein eigenes schriftliches Regelwerk, welches bei jedem Vorstandsmitglied abgerufen werden kann.

 

12. Fußballplätze

 

Diese Regelungen sind für den Hauptspielplatz, Kleinfeldplatz und den Trainingsplatz maßgebend. Haupt- und Kleinfeldplatz sind grundsätzlich kein Trainingsplatz. Alle Nutzer und Vereinsmitglieder sind verpflichtet, die Sportanlage pfleglich zu behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Sportanlage optisch und technisch in einwandfreiem Zustand bleibt. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind umgehend dem Platzverantwortlichen anzuzeigen. Das Sportgelände darf während des Trainingsbetriebes nur in Anwesenheit einer Aufsichtsperson (Trainer, Übungsleiter) genutzt werden. Die Aufsichtsperson übernimmt für die Dauer der Nutzung die Verantwortung dafür, dass der Platz und seine Nebenanlagen nur im Rahmen der festgelegten Bestimmungen genutzt werden. Der Platzwart entscheidet über eine ausgewogene Nutzung der Plätze. Bei schlechtem Wetter entscheidet der Platzwart sowohl im Spielbetrieb als auch im Trainingsbetrieb über die Nutzung der Plätze. Koordinations-, Sprint- und Kraftübungen sind grundsätzlich außerhalb der Spielfelder durchzuführen. Aufwärmübungen sollen immer an wechselnden Stellen durchgeführt werden. Bei Torschussübungen sind die mobilen Tore an wechselnden Standorten aufzustellen. Die mobilen Tore sind nach dem Training außerhalb des Platzes zu stellen. Wenn das Schild „Platz gesperrt“ aufgestellt ist, ist die Nutzung des betroffenen Platzes verboten. Spieländerungen, Freundschaftsspiele und Turniere sind grundsätzlich vorab innerhalb eines reaktionsfähigen Zeitraumes dem Platzwart zu melden. Die Tore sind bei jeglicher Nutzung zu sichern und nach dem Betrieb wieder aufzuräumen. Das Aufwärmtraining der Torleute soll immer außerhalb des Fünfmeterraumes durchgeführt werden. Das Schleifen von Gegenständen auf dem Boden ist untersagt. Die Flutlichtanlage wird nur durch autorisierte Personen ein- und ausgeschaltet. Die Verantwortlichen für die Flutlichtanlage tragen eigenverantwortlich Sorge dafür, dass die Stromkosten in Relation zum Nutzen stehen und kein Strom verschwendet wird. Vor Saisonbeginn benennt jede Mannschaft die Verantwortlichen für den Trainings- und Spielbetrieb. Mit Betreten der Sportanlage erkennt der Benutzer die Bestimmung der Platzordnung an.

 

13. Platzsperre

 

Ist ein Platz nicht bespielbar, so hat der Vorstand bzw. der Platzwart das Recht, eine Platzsperre zu verhängen. Diese Anordnung ist von allen Benutzern zu befolgen. Die Trainer, Fußballmannschaften und sonstige Benützer sind aufgerufen, nach den Spielenden die Schäden an der Grasnarbe (Platzlöcher) wieder zu beseitigen. Für die Pflege für den Sportplatz ist der Vorstand verantwortlich. Die Nachwuchstore sind nach Spielende vom Hauptspielplatz zu entfernen. Nach Veranstaltungen hat der Leitende dafür zu sorgen, dass der entsprechende Platz von Unrat beseitigt wird.

 

14. Umkleidekabinen

 

Zum Umkleiden sind nur die dafür vorgesehenen Räume zu benutzen. Für die in den Umkleiden abgelagerten Sachen sind die Besitzer selbst verantwortlich. Der Zutritt ist nur den Teilnehmern von Sportveranstaltungen gestattet. Der Aufenthalt von Tieren in den Umkleideräumen ist verboten. Die Wasch- und Duschräume stehen nur den berechtigten Nutzern des organisierten Spielbetriebs zur Verfügung. Der Übungsleiter/Betreuer trägt die Verantwortung dafür, dass die Räume nach jedem Gebrauch besenrein verlassen werden, alle Duschen und Wasserhähne abgedreht, das Licht gelöscht und alle Türen und Fenster verschlossen sind. Die sanitären Einrichtungen sind sauber zu halten. Bei Verschmutzungen, die eine weitere Nutzung einschränken oder ausschließen, werden die Reinigungskosten dem Verursacher auferlegt. In den ausgewiesenen Umkleide- und Sanitärbereichen besteht absolutes Rauchverbot. Die Einnahme von Alkohol in den Sanitärräumen ist nicht gestattet. Der Genuss und Verzehr von Lebensmitteln und alkoholfreien Getränken ist im Kabinenbereich gestattet. Verschmutzungen sind umgehend in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu beseitigen. Die Kabinen sind nach dem Training und nach dem Spiel nicht mit Fußballschuhen zu betreten. Ab 21:00 Uhr werden die Kabinentrakte an Spieltagen abgesperrt und jegliche persönliche Utensilien sind bis dahin zu entfernen. Der Energie- und Wasserverbrauch ist auf das Nötigste zu beschränken. Dies gilt vor allen Dingen für den Gebrauch der Duschen.

 

15. Sonstige Außenanlagen

 

Für die Besucher und Nutzer der Vereinsanlage stehen in der Regel genügend Parkplätze vor der Anlage zur Verfügung. Die Gäste, Spieler und Benützer der Sportanlage bei Veranstaltungen, Spielen, Trainings und sonstigem werden ersucht, nicht die Parkplätze der angrenzenden Nachbarn zu benutzen. Fahrräder sind bei dem Eingangstor in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen. Es ist darauf zu achten, dass auf der gesamten Anlage eine verträgliche Geräuschkulisse vorherrscht und somit die Nachbarn und Anwohner nicht gestört werden. Das Zustellen der Rettungswege für Notarzt und Feuerwehr ist untersagt. Tiere sind auf der Sportanlage an der Leine zu führen.

 

16. Verbote

 

Das Besteigen, Überklettern und vorsätzliche Beschießen der Zaunanlage sowie der Ballfanggitter ist untersagt. Das Betreten und Besteigen von nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehenen Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Mauern, Umfriedungen der Spielflächen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art und Dächer, das Werfen von Gegenständen aller Art, sowie das Feuer machen, Feuerwerkskörper und Leuchtkugeln abbrennen oder abschießen, ist verboten.

 

17. Zuschauer

 

Die Zuschauer dürfen sich nur an den für sie vorgesehenen Stellen hinter den Barrieren aufhalten. Es ist verboten, die Fußballplätze zu betreten. Den Besuchern von Sportveranstaltungen ist das Mitführen von Gegenständen untersagt, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können, sowie das Einführen von Fremdgetränken. Pyrotechnik und ähnliches ist auf dem gesamten Gelände verboten.

 

18. Fairplay

 

Im Spielbetrieb ist es untersagt, die gegnerischen Spieler, die gegnerischen Trainer, die Schiedsrichter, das Ordnungspersonal oder die Zuschauer zu beleidigen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Platzverweis.

 

19. Fundsachen

 

Auf der Sportanlage gefundene Gegenstände sind unverzüglich beim Platzwart abzugeben. Sie werden drei Wochen vom Platzwart verwahrt. Falls die Gegenstände in dieser Zeit nicht abgeholt werden, werden diese entsorgt.

 

20. Veröffentlichung von Bildern (Kunsturheberrechtsgesetz, §22, 23, 24, 33)

 

Zum Zwecke der Veröffentlichung (z.B. Homepage und Printmedien) werden im Sinne der nichtkommerziellen Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig Fotos erstellt. Im Sinne des Kunsturheberrechtsgesetzes §23 handelt es sich hierbei ausschließlich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Eine Veröffentlichung ist damit nicht zustimmungspflichtig. Dies gilt auch für Minderjährige. Durch Betreten der Sportanlagen erklärt jede rechtsfähige Person zudem sein Einverständnis zu einer eventuellen Veröffentlichung. Unbenommen bleibt das individuelle Recht auf Widerruf und Entfernung der Bilder von der Homepage.

 

21. Schlussbestimmung

 

Bei widerrechtlicher Benutzung der Sportanlage ist jegliche Haftung durch den TSV Neumarkt-Sankt Veit ausgeschlossen. Ausnahmen von dieser Benutzerordnung sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Vorstand genehmigt werden. Diese Ordnung wurde im Vereinsausschuss beschlossen, gilt ab Erscheinungsdatum und unbefristet.

TSV Neumarkt-Sankt Veit, Oktober 2014, Abteilung Fußball, Vorstand

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