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BFV - 06. BFV-Passrecht

 

11.04.2018, Hinweise zu Passbeantragungen

Online-Beantragung

  • gilt für alle Spieler egal welchen Alters mit deutscher Staatsbürgerschaft

  • gilt für alle Spieler bis 10 Jahre ohne deutsche Staatsbürgerschaft

  • erfolgt über https://spielplus.bfv.de

  • erfolgt mittels Account 31001369santa (Passwort kennen Andreas Mitterhofer und Michael Behrens)

  • erfolgt über Menüpunkt "Antragstellung"

  • benötigt werden: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse

  • Checkbox Einwilligung Adressweitergabe: nicht anhaken

  • Checkbox Bestätigung des Vereins: anhaken

Offline-Beantragung

  • gilt für alle Spieler ab 10 Jahre ohne deutsche Staatsbürgerschaft

  • erfolgt schriftlich per Post durch Übersendung der vollständigen Unterlagen an Bayrischer Fußball-Verband e.V., Passabteilung, 80323 München

  • Benötigte Unterlagen für Spieler zwischen 10 und 17 Jahren

    • Passantrag (siehe Formulare)

    • Vor- und Zuname des Spielers

    • Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit

    • Letzter Wohnsitz im Ausland

    • Vor- und Zuname von Vater und Mutter

    • Name und Ort des letzten Vereins im Ausland

    • Weitere Angaben, wenn der Spieler seit mehr als fünf Jahren in Deutschland wohnt, bzw. in Deutschland geboren ist

      • Kopie Reisebpass des Spielers

      • Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt) des Spielers

    • Weitere Angaben, wenn der Spieler weniger als fünf Jahre in Deutschland wohnt

      • Kopie Reisebpass des Spielers

      • Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt) der Eltern

      • DFB-Zusatzerklärung: To Players Parents (siehe Formulare)

  • Benötigte Unterlagen für Spieler ab 18 Jahren

    • Passantrag (siehe Formulare)

    • Vor- und Zuname des Spielers

    • Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit

    • Letzter Wohnsitz im Ausland

    • Vor- und Zuname von Vater und Mutter

    • Name und Ort des letzten Vereins im Ausland

    • Kopie des Reisepasses/Ausweises

    • bei Flüchtlingen: Aufenthaltstitel ausreichend

 

01.07.2017, Passrecht und Vereinswechsel

Während der diesjährigen Sommer-Wechselperiode bietet die BFV-Passabteilung wieder ab sofort ihren erweiterten Telefonservice an. Die Hotline ist ab sofort und voraussichtlich bis Anfang Oktober von Montag bis Freitag (8.30 Uhr bis 14.30 Uhr) geschaltet. BFV-Hotline: 089/542770 901 und 089/542770-902, Sprechzeiten der Sachbearbeiter für spezifische Fragen - Mo.-Do. von 14.30 Uhr bis 16 Uhr. Für spezifischere/schwierige Fälle und Anfragen sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Passabteilung bis Ende September/Anfang Oktober 2017 telefonisch von Montag bis Donnerstag von 14.30 bis 16.00 Uhr jeweils unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

 

Oberbayern: Herr Wittmann: 089/542770 32
Niederbayern: Frau Lenz: 089/542770 34
Schwaben: Frau Irg: 089/542770 33
Oberpfalz: Frau Schlemmer: 089/542770 35
Oberfranken: Frau Schlemmer: 089/542770 35
Mittelfranken: Frau Schuler: 089/542770 36
Unterfranken: Frau Lenz: 089/542770 34
Vertragsspieler, Fusionen, JFG: Herr Schneider 089/542770 31

 

Wir bitten alle Vereine, möglichst nur in wichtigen und dringenden Angelegenheiten und zu den oben genannten Zeiten bei dem jeweiligen Sachbearbeiter anzurufen bzw. diesen zu kontaktieren und sich bei allgemeinen Fragen vor allem an die "Hotline" zu wenden. Viele Fragen können vorab bereits online geklärt werden - Info-Rubrik der BFV-Passabteilung. In ihrer Rubrik auf der BFV-Homepage hat die BFV-Passabteilung die wichtigsten Infos rund um das Pass- und Spielrecht sowie die Vereinswechsel als "Aktuelle Hinweise" zusammengefasst. Zudem können Vereine den Bearbeitungsstand von Passanträgen / Spielberechtigungen online im "SpielPlus" abfragen. Auch eine vorläufige Spielrechtsbestätigung können Vereine online über die "Hardcopy"-Funktion erstellen. Zur Infoseite der BFV-Passabteilung. Schalterservice während der Sommer-Wechselperiode. Während der gesamten Wechselperiode ist der Schalter der Passabteilung zu den Schalteröffnungszeiten (unten auf der Seite) - mit einer kleinen Einschränkung - geöffnet: Von Mittwoch, den 21. Juni 2017 bis Dienstag, den 4. Juli 2017 ist der Schalter der Passabteilung für den allgemeinen Kundenverkehr grundsätzlich geschlossen. Vereinswechselunterlagen, die bei der Verbandsgeschäftsstelle persönlich abgegeben werden, nehmen während des oben genannten Zeitraums die Mitarbeiter an der Pforte am Eingang im Erdgeschoss entgegen. In dringenden Fällen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Passabteilung nach vorheriger Absprache auch persönlich zur Verfügung.

 

Erklärvideos auf dropbox:

Links zur BFV-Seite zum Thema Passrecht:

22.12.2016, Vereinswechsel von Spielern im Erwachsenenbereich mit offener Sperrstrafe

aufgrund von technischen Gegebenheiten des Sportgerichtsprogrammes und des Elektronischen Spielberichtsbogens (ESB) möchten wir darauf hinweisen, dass bei einem Vereinswechsel eines Spielers mit offener Sperrstrafe diese Sperrstrafe nicht automatisch auf den neuen Verein übertragen wird. Die Übertragung muss händisch durch den BFV erfolgen. Hierzu bitten wir um folgende Vorgehensweise:

  1. Nach Erhalt des Spielrechts für den neuen Verein, setzen Sie den Spieler auf die Spielberechtigungsliste der Mannschaft ihrer niedrigsten Herren- bzw. Frauenspielklasse.

  2. Informieren Sie bitte danach die Rechtsabteilung per Mail gritlabahn@bfv.de über diesen Spielerwechsel.

Die Rechtsabteilung wird dann die Sperrstrafe auf den neuen Verein übertragen, sodass die Sperre automatisch auf null gezählt wird. Zu 1. möchten wir darauf hinweisen, dass bei einem Vereinswechsel innerhalb der Sperrzeit ab Erteilung des Verbandsspielrechts die Verbandsspiele der Mannschaft in der niedrigsten Herren-/Frauenklasse des aufnehmenden Vereins zählen. Sollte durch den Wechsel eine unbillige Härte entstehen (z.B. die niedrigste Mannschaft beginnt viel später mit der Rückrunde) kann gemäß § 46 Abs. 4 RVO ein Wiederaufnahmeverfahren beim Sportgericht, welches die Strafe ausgesprochen hat, beantragt werden.

Mit freundlichen Grüße

Ihr BFV Team

21.08.2016, Spielrechtsnachweis

 

mit der Einführung des "Spielerpass online", also dem hochgeladenen Spielerfotos in der Spielberechtigungsliste, ist eine weitere Erleichterung in der organisatorischen Abwicklung des Spielbetriebs geschaffen worden. Wir können nur jeden dazu ermutigen, diese Möglichkeit zu nutzen, um den Spielrechtsnachweis sicherzustellen und das "Mitschleppen" der Papierspielerpässe überflüssig zu machen. Dennoch wird es sicherlich vereinzelt noch die Vorlage von alternativen Spielrechtsnachweisen geben. Damit die Dokumentation im Spielbericht - sofern notwendig - durch die Schiedsrichter möglichst fehlerfrei abgewickelt wird, erhalten Sie heute ein Infoblatt sowie eine Checkliste für die Schiedsrichterkabine. Diese Informationen können Sie natürlich auch gerne an Ihre verantwortlichen Trainer/innen und Betreuer/innen der einzelnen Mannschaften weitergeben. In technischen Angelegenheiten können Sie (FAL oder JL) gerne mich kontaktieren. Wir wünschen Ihnen gut verlaufende Saison 2016/2017.

 

 

Florian Weißmann

 

EDV-Beauftragter im

Bezirk Oberbayern

07.06.2016, Geänderter § 34 Spielordnung beim Einsatz in 3. Mannschaften in der Saison 16/17

Sehr geehrte Sportkameraden, nachdem Ihr Verein in der kommenden Saison 2016/2017 mit drei Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen wird, gebe ich Ihnen mit dieser Mail einige Hinweise zum geänderten § 34 Spielordnung (Spielereinsatz), um ungewollte unzulässige Spielereinsätze zu vermeiden:

§ 34 Abs. 3.1 Spielordnung

 

Nach einem Einsatz in der 1. Halbzeit eines Verbandsspiels einer höheren Mannschaft (Hinweis Sportgericht: erste Mannschaft oder zweite Mannschaft), darf der Spieler in der unteren Mannschaft (Hinweis Sportgericht: also in der 3. Mannschaft) erst eingesetzt werden, wenn er zwei Meisterschaftsspiele in dieser unteren Mannschaft (also der dritten Mannschaft) ausgesetzt hat. Es muss sich um zwei tatsächlich ausgetragene Spiele handeln (spielfrei, Spielausfall, Spielabbruch etc. zählen nicht mit). Die 10-Tages-Frist des Absatz 3.1 Satz 2 SpO greift nur nachrangig, d.h. wenn in diesem Zeitraum keine zwei Spiele ausgetragen wurden. Die Vereine

  • DJK-SV Edling

  • SV Reichertsheim

  • SV Kay

  • TSV Peterskirchen

  • FC Grünthal

  • TSV Neumarkt-Sank Veit

bei denen die 1. Mannschaft in der Kreisliga und mindestens eine weitere Mannschaft in der B- oder C-Klasse spielt (bei Neumarkt-St. Veit die II. und III. Mannschaft, bei den weiteren genannten Vereinen nur die III. Mannschaft), haben zusätzlich zu Absatz 3.1 folgende Einsatzmöglichkeiten:

§ 34 Absatz 3.2 Spielordnung:

Es können zusätzlich zu 3.1 in der Summe bis zu drei beliebige Spieler aus den höheren Mannschaften (Hinweis: also aus der I. oder II. Mannschaft) ohne Einschränkung in den Mannschaften eingesetzt werden, die sich in einer der beiden untersten Spielklassen (also B- oder C-Klasse) befinden. Dieser Absatz findet bei SV Kirchanschöring, SBC Traunstein und ASV Au (I. Mannschaft höher als  Kreisliga) sowie bei FC Töging (III. Mannschaft höher wie B-Klasse) keine Anwendung.

 

Mit sportlichen Grüßen

Stephan Bierschneider

Vorsitzender

Kreissportgericht Inn/Salzach

e-mail: info@stephan-bierschneider.de

Telefon (privat): 08621/645098

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